1. Welche Aussage trifft auf Parteien nach Art. 21 GG am besten zu?
Sie dürfen sich frei gründen, müssen aber die demokratische Grundordnung respektieren
Erklärung
Art. 21 GG schützt die Freiheit zur Gründung und die Autonomie von Parteien. Gleichzeitig müssen sie die demokratische Grundordnung achten; andernfalls können sie verfassungswidrig sein.