1. Welche Aussage beschreibt die möglichen Verantwortlichen im Haftungsrecht der Pflege zutreffend?
Die handelnde Person, ein Vorgesetzter oder der Unternehmensträger können verantwortlich sein.
Explanation
Als Verantwortliche kommen die handelnde Person, ein Vorgesetzter und der Träger eines Gesundheitsunternehmens in Betracht. Die Haftung ist daher nicht grundsätzlich auf die unmittelbar handelnde Pflegeperson beschränkt.