Revision sheet: Tarifverträge und Arbeitskämpfe verstehen

Kursübersicht

  1. Entstehung eines Tarifvertrags
  2. Weg 1: Verhandlungen
  3. Weg 2: Schlichtung
  4. Weg 3: Arbeitskampf
  5. Wahlgrundsätze
  6. Grundsätze der Wahl
  7. Tarifverträge

1. Entstehung eines Tarifvertrags

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Tarifkommission
Die Tarifkommission ist eine Gruppe innerhalb der Gewerkschaften, die Verhandlungen mit den Arbeitgebern führt und die Forderungen für die Tarifrunde aufstellt.

Tarifrunde
Die Tarifrunde ist der Zeitraum, in dem die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern stattfinden, um einen neuen Tarifvertrag zu vereinbaren.

Forderungen der Gewerkschaften
Die Gewerkschaften beraten und stellen Forderungen für die nächste Tarifrunde auf, um bessere Arbeits- und Entgeltbedingungen für ihre Mitglieder zu erreichen.

Tarifvertrag als schriftliche Vereinbarung
Der Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt, insbesondere Lohn- und Arbeitszeitfragen.

Tarifvertragsparteien
Die Tarifvertragsparteien sind die Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) und die Arbeitgeber (Arbeitgeberseite), die gemeinsam Tarifverhandlungen führen.

Wesentliche Punkte

Gewerkschaften beraten und stellen Forderungen für die nächste Tarifrunde auf. Anschließend führen die Tarifkommissionen der Gewerkschaften Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Ziel ist es, durch diese Verhandlungen eine Einigung zu erzielen. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegt. Dieser Tarifvertrag ist schriftlich und verbindlich für die Mitglieder der Gewerkschaften sowie für die Arbeitnehmer. Während der Laufzeit des Tarifvertrags besteht die Friedenspflicht, das heißt, es dürfen keine Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen gegen den Tarifvertrag oder seine Bestimmungen durchgeführt werden. Falls die Verhandlungen scheitern, kann die Friedenspflicht enden, was zu weiteren Schritten wie Streiks führen kann.

Kernaussage

Ein Tarifvertrag entsteht durch systematische Verhandlungen zwischen den Tarifkommissionen der Gewerkschaften und den Arbeitgebern, wobei die Gewerkschaften die Forderungen aufstellen und die Tarifparteien eine Einigung anstreben. Dabei spielen die Gewerkschaften eine zentrale Rolle bei der Beratung, Forderungsstellung und Verhandlungsführung.

2. Weg 1: Verhandlungen

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Tarifverhandlungen sind das wichtigste Instrument zur Vereinbarung oder Verlängerung von Tarifverträgen. Sie bestehen aus den Gesprächen zwischen den Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite, um die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse festzulegen oder zu erneuern. Das Ergebnis kann eine Einigung sein, die zu einem Tarifvertrag führt, oder ein Scheitern der Verhandlungen, was weitere Schritte nach sich zieht.

Tarifkommission der Gewerkschaften sind die Gremien, die die Gewerkschaften bei den Verhandlungen vertreten. Sie setzen sich zusammen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und Verhandlungsstrategien zu entwickeln.

Arbeitgeberseite umfasst die Arbeitgeber und ihre Verbände, die an den Tarifverhandlungen teilnehmen. Sie vertreten die Interessen der Arbeitgeber und sind an der Ausarbeitung der Tarifverträge beteiligt.

Verlängerung eines Tarifvertrags erfolgt, wenn die Parteien eine Einigung erzielen und den bestehenden Tarifvertrag für eine bestimmte Zeit verlängern, auch wenn der ursprüngliche Tarifvertrag ausläuft.

Wesentliche Punkte

Verhandlungen sind das zentrale Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie finden regelmäßig, meist alle zwei Jahre, statt, wobei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite zusammenkommen. Ziel ist es, Tarifverträge auszuhandeln oder bestehende Verträge zu verlängern. Das Ergebnis der Verhandlungen kann entweder eine Einigung sein, die zu einem Tarifvertrag führt, oder das Scheitern der Verhandlungen, was weitere Schritte wie Schlichtungen oder Streiks nach sich ziehen kann. Die Verhandlungsparteien setzen sich aktiv für die Interessen ihrer Mitglieder bzw. ihrer Organisationen ein, um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherung, Mitbestimmungsrechte und Arbeitsschutz zu erreichen.

Kernaussage

Die Verhandlungen stellen den wichtigsten Weg dar, um Tarifverträge zu gestalten oder zu verlängern, wobei die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite im Mittelpunkt steht. Das Ergebnis hängt vom Erfolg der Verhandlungen ab und beeinflusst die Arbeitsbedingungen maßgeblich.

3. Weg 2: Schlichtung

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Schlichtung ist ein Instrument in der Tarifpolitik, das zur Lösung von Tarifkonflikten und zum Abschluss von Tarifverhandlungen dient. Sie wird von den Tarifparteien – Gewerkschaften oder Arbeitgeberseite – angerufen, wenn die regulären Verhandlungen ergebnislos bleiben. Bei der Schlichtung wird eine gleichberechtigt besetzte Schlichtungskommission einberufen, die von ein oder zwei neutralen Schlichtern geleitet wird. Ein Schlichterspruch ist das Ergebnis dieses Verfahrens und kann zur Annahme und zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags führen. Die Zustimmung beider Tarifparteien ist hierfür notwendig. Ein neutraler Schlichter ist eine unabhängige Person, die keine Partei bevorzugt und das Verfahren moderiert.

Schlichterspruch ist die Entscheidung, die im Rahmen der Schlichtung getroffen wird. Wird dieser angenommen, kommt es zum Abschluss eines Tarifvertrags. Falls die Tarifparteien den Schlichterspruch ablehnen, besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen wie Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.

Schlichtungsverfahren bezeichnet den gesamten Ablauf, bei dem die Tarifparteien eine Schlichtung anrufen, eine Kommission eingesetzt wird, und eine Entscheidung (Schlichterspruch) erzielt wird.

Wesentliche Punkte

Schlichtung kommt zum Einsatz, wenn Verhandlungen ergebnislos bleiben. Ein Schlichterspruch kann zur Annahme und zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags führen. Scheitert die Schlichtung, folgen weitere Maßnahmen wie Arbeitskampf, beispielsweise Streiks. Das Verfahren ist ein vermittelndes Instrument, das Konflikte zwischen Tarifparteien beilegt, wenn diese sich nicht direkt einigen können.

Kernaussage

Schlichtung ist ein vermittelndes Verfahren, das bei gescheiterten Tarifverhandlungen eingesetzt wird, um durch einen neutralen Schlichterspruch eine Einigung zu erzielen und einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Scheitert die Schlichtung, können weitere Maßnahmen folgen.

4. Weg 3: Arbeitskampf

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Arbeitskampf ist nach dem Grundgesetz zulässig, wenn die Schlichtung gescheitert ist und die Friedenspflicht abgelaufen ist. Es bezeichnet die Maßnahmen, die Gewerkschaften ergreifen, um ihre tariflichen Forderungen durchzusetzen, insbesondere den Streik. Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung, die von einer Gewerkschaft durchgeführt wird, um tarifliche Forderungen durchzusetzen. Vor einem Streik erfolgt meist eine Urabstimmung, bei der mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder ihre Zustimmung geben müssen. Das Streikrecht ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und erlaubt den Gewerkschaften, kollektive Arbeitsniederlegungen durchzuführen. Friedenspflicht besteht während der Laufzeit eines Tarifvertrags und verbietet Arbeitskampfmaßnahmen. Nach Ablauf oder Kündigung des Tarifvertrags ist der Arbeitskampf zulässig. Aussperrung ist die Reaktion der Arbeitgeber auf einen Streik, bei der sie Arbeitnehmer vorübergehend ohne Gehalt von der Arbeit freistellen. Streikgeld ist die finanzielle Unterstützung, die Gewerkschaften ihren streikenden Mitgliedern gewähren.

Wesentliche Punkte

Der Arbeitskampf ist nur nach dem Scheitern der Schlichtung und dem Ablauf der Friedenspflicht zulässig. Die Gewerkschaft entscheidet über die Streikbereitschaft durch eine Urabstimmung, bei der mindestens 75 % der Mitglieder zustimmen müssen. Bei Zustimmung kann die Gewerkschaft den Streik ausrufen. Der Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung, die dazu dient, tarifliche Forderungen durchzusetzen. Während des Streiks besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung; Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld. Arbeitgeber können mit Aussperrung reagieren, bei der sie Arbeitnehmer vorübergehend vom Dienst ausschließen. Nach Abschluss eines Streiks wird das Ergebnis in einer zweiten Urabstimmung den Mitgliedern vorgelegt; eine Zustimmung von mindestens 25 % der Mitglieder ist für die Annahme ausreichend. Ein Warnstreik ist eine kurzfristige Arbeitsniederlegung, die keinen Urabstimmungsprozess erfordert und vor allem Druck in Tarifverhandlungen ausübt.

Kernaussage

Der Arbeitskampf stellt das letzte Druckmittel der Gewerkschaften im Tarifkonflikt dar und ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere nach Ablauf der Friedenspflicht und bei gescheiterten Verhandlungen.

5. Wahlgrundsätze

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Allgemeinheit der Wahl
Eine Wahl ist allgemein, wenn alle Bürger wahlberechtigt sind und keine Bevölkerungsgruppe aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen ausgeschlossen wird. Die Zulassung zur Wahl darf nur an gleiche Voraussetzungen wie Mindestalter oder Staatsangehörigkeit geknüpft sein, um keine Gruppe zu benachteiligen.

Unmittelbarkeit der Wahl
(Keine Definition im Text vorhanden; daher nicht ausgeführt.)

Freiheit der Wahl
Die Wahl muss ohne Zwang oder unzulässige Beeinflussung erfolgen. Niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt werden.

Gleichheit der Wahl
Alle Wahlberechtigten haben das gleiche Stimmgewicht. Es ist sichergestellt, dass jede Stimme gleich viel zählt und alle formalen Bedingungen für die Wahl gleich sind. Ausnahmen sind nur bei zwingenden Gründen zulässig.

Geheimheit der Wahl
(Keine Definition im Text vorhanden; daher nicht ausgeführt.)

Wesentliche Punkte

Die Wahlgrundsätze sichern die demokratische Legitimität und Unverfälschtheit von Wahlen.

  • Allgemeinheit bedeutet, dass alle Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, wählen oder gewählt werden können, ohne Ausschluss aufgrund sozialer Merkmale.
  • Gleichheit stellt sicher, dass alle Stimmen gleich gewichtet sind und gleiche Chancen bei der Wahl bestehen. Unterschiede sind nur bei zwingenden Gründen erlaubt.
  • Freiheit garantiert, dass die Wahl ohne staatlichen Zwang oder unzulässige Beeinflussung abgegeben wird, sodass niemand wegen seiner Entscheidung benachteiligt wird.
  • Unmittelbarkeit ist die direkte Umsetzung der Stimmen in Mandate ohne Zwischeninstanz, was im Text allerdings nicht explizit definiert wird.
  • Geheimheit schützt die Wahlentscheidung vor Nachverfolgung, sodass die Wahl frei und ohne Angst vor Repressalien erfolgen kann.

Kernaussage

Die Wahlgrundsätze sichern die demokratische Legitimität und Unverfälschtheit von Wahlen, indem sie Gleichheit, Freiheit, Allgemeinheit, Unmittelbarkeit und Geheimhaltung gewährleisten.

6. Grundsätze der Wahl

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Wahlverfahren
Wahlverfahren sind die festgelegten Abläufe und Methoden, mit denen die Wähler ihren politischen Willen zum Ausdruck bringen. Sie müssen gewährleisten, dass dieser Wille unverfälscht und korrekt ermittelt wird.

Wahlrecht
Wahlrecht umfasst das Recht der Bürger, an Wahlen teilzunehmen, sich zur Wahl zu stellen sowie politische Meinungen zu bilden. Es ist die Grundlage für die Ausübung der demokratischen Herrschaft des Volkes.

Wahlkabine
Die Wahlkabine ist eine Einrichtung, die die Geheimhaltung der Stimmabgabe sicherstellt. Sie schützt die Privatsphäre des Wählers während der Stimmabgabe.

Wahlurne
Die Wahlurne ist ein Behälter, der die ausgefüllten Wahlzettel nach der Stimmabgabe versiegelt aufbewahrt. Sie gewährleistet die Sicherheit und Integrität des Wahlprozesses.

5 %-Sperrklausel
Die 5 %-Sperrklausel ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Parteien, die weniger als 5 % der Stimmen erhalten, in der Regel keine Sitze in der Vertretung erhalten. Sie ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Wahlgleichheit.

Wesentliche Punkte

Das Wahlverfahren muss sicherstellen, dass die Wähler ihren politischen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen können. Es basiert auf den Grundprinzipien der Gleichheit, Unmittelbarkeit, Freiheit und Geheimhaltung. Der Grundsatz der freien Wahl garantiert, dass niemand durch Zwang oder Beeinflussung bei der Stimmabgabe, Kandidatur oder Meinungsbildung eingeschränkt wird. Die Wahl ist geheim, wenn durch Maßnahmen wie Wahlkabinen, verdeckte Stimmzettel und versiegelte Wahlurnen verhindert wird, dass jemand feststellen kann, wie ein einzelner Bürger gewählt hat. Es darf keine Gruppe aufgrund sozialer, politischer oder wirtschaftlicher Gründe vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Wählerstimmen werden direkt für die Zuteilung der Sitze verwendet, ohne Zwischeninstanzen, außer bei der 5 %-Sperrklausel, die eine Ausnahme bildet.

Kernaussage

Technische und rechtliche Maßnahmen wie Wahlkabinen, versiegelte Urnen und gesetzliche Regelungen sichern die Integrität und Fairness des Wahlprozesses, sodass der Wille des Volkes unverfälscht zum Ausdruck kommt.

7. Tarifverträge

Schlüsselkonzepte & Definitionen

Manteltarifvertrag
Ein Manteltarifvertrag, auch Rahmentarifvertrag genannt, regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Probezeit, Lohn- und Gehaltsgruppen sowie Lohn- und Gehaltszahlung. Er gilt meist für mehrere Jahre und für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich fallen.

Entgelttarifvertrag
Der Entgelttarifvertrag bestimmt die Höhe von Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen. Er legt fest, wie viel Arbeitnehmer für ihre Arbeit erhalten.

Rahmentarifvertrag
Ein anderer Begriff für Manteltarifvertrag, der die allgemeinen Arbeitsbedingungen regelt.

Flächentarifvertrag
Gilt für eine ganze Branche oder Region. Er regelt die Arbeitsbedingungen für alle Betriebe und Arbeitnehmer innerhalb dieses Geltungsbereichs.

Unternehmensbezogener Tarifvertrag
Gilt nur für ein einzelnes Unternehmen. Er regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte speziell für dieses Unternehmen.

Tarifautonomie
Das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Tarifverträge frei zu vereinbaren und abzuschließen. Dieses Recht ist in der Verfassung garantiert und schützt die Tarifverträge vor staatlicher Einmischung.

Wesentliche Punkte

Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen und sind durch die Tarifautonomie verfassungsrechtlich geschützt. Mantel- oder Rahmentarifverträge legen allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Probezeit sowie Lohn- und Gehaltsgruppen fest. Entgelttarifverträge bestimmen die konkrete Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen.

Die wichtigsten Tarifvertragsarten sind Mantel- und Entgelttarifverträge, die auch als Rahmentarifverträge bezeichnet werden. Sie werden in der Regel für mehrere Jahre abgeschlossen und gelten für alle Arbeitnehmer im jeweiligen Geltungsbereich.

Es gibt unterschiedliche Geltungsbereiche: einzelne, unternehmensbezogene Tarifverträge, die nur für ein Unternehmen gelten, und Flächentarifverträge, die für eine Branche oder Region gelten. In Deutschland existieren etwa 4.700 Tarifverträge, davon 1.400 Flächentarifverträge.

Tarifverträge sind verbindlich für die Mitglieder der beteiligten Gewerkschaften und für alle Arbeitnehmer, die im Geltungsbereich des Tarifvertrags arbeiten.

Kernaussage

Tarifverträge sind zentrale Instrumente zur verbindlichen Regelung von Arbeitsbedingungen und Entgelten im Arbeitsleben, wobei die Tarifautonomie den rechtlichen Rahmen für ihre Vereinbarung bildet.

Übersichtstabellen

WegSchritteBeteiligteZielErgebnisAutor/Quelle
1: VerhandlungenTarifgespräche, Forderungsaufstellung, Einigung oder ScheiternGewerkschaften, ArbeitgeberTarifvertrag abschließen oder verlängernTarifvertrag oder Scheitern, weitere SchritteKeine spezifischen Autoren genannt
2: SchlichtungEinberufung einer Schlichtungskommission, Schlichterspruch, Annahme oder AblehnungGewerkschaften, Arbeitgeber, neutrale SchlichterKonfliktlösung durch neutralen SchlichterspruchAbschluss eines Tarifvertrags oder Fortsetzung des StreitsKeine spezifischen Autoren genannt
3: ArbeitskampfUrabstimmung, Streik, Aussperrung, StreikgeldGewerkschaften, Arbeitgeber, MitgliederDurchsetzung tariflicher ForderungenStreik oder Aussperrung, ggf. Einigung oder Fortsetzung des KonfliktsKeine spezifischen Autoren genannt

Häufige Fehler & Verwechslungen

  1. Verwechslung zwischen Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen – Friedenspflicht gilt während der Laufzeit des Tarifvertrags.
  2. Annahme, dass Schlichtung immer zum Abschluss führt – Scheitern ist möglich und führt zu weiteren Maßnahmen.
  3. Missverständnis bei der Urabstimmung – mindestens 75 % Zustimmung erforderlich.
  4. Falsche Zuordnung der Rollen: Gewerkschaften führen Verhandlungen und organisieren Arbeitskampf, Arbeitgeber vertreten ihre Interessen in Verhandlungen.
  5. Übersehen, dass der Tarifvertrag schriftlich und verbindlich ist.
  6. Fehlende Unterscheidung zwischen Schlichtung als Konfliktlösungsverfahren und Verhandlungen als Gestaltungsmittel.
  7. Annahme, dass Streiks immer rechtlich unproblematisch sind – sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Prüfungs-Checkliste

  • Kennt SMITH's Definition der unsichtbaren Hand im Kontext der Marktwirtschaft.
  • Versteht die Entstehung eines Tarifvertrags durch Verhandlungen, Schlichtung oder Arbeitskampf.
  • Kann die Rolle der Tarifkommissionen innerhalb der Gewerkschaften erklären.
  • Kennt die wichtigsten Schritte und Beteiligten bei den Tarifverhandlungen.
  • Weiß, wann und wie eine Schlichtung eingesetzt wird und was ein Schlichterspruch bedeutet.
  • Kennt die Voraussetzungen für den Arbeitskampf nach dem Grundgesetz, inklusive Urabstimmung und Friedenspflicht.
  • Kann die Bedeutung des Streikrechts gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes erläutern.
  • Versteht die Unterschiede zwischen Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen.
  • Kennt die Funktion und Bedeutung von Streikgeld für streikende Mitglieder.
  • Weiß, welche Maßnahmen Arbeitgeber bei einem Streik ergreifen können (z.B. Aussperrung).
  • Kann die Ablaufweise und Zielsetzung der verschiedenen Wege zur Tarifvertragsentstehung vergleichen.
  • Kennt die wichtigsten Autoren und Referenzen im Kursmaterial.

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1. Wie sollte eine Gewerkschaft in der Praxis vorgehen, um einen Tarifvertrag erfolgreich zu initiieren?

2. Welcher Begriff beschreibt die Gruppe innerhalb der Gewerkschaften, die Verhandlungen führt?

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Entstehung eines Tarifvertrags — Prozess?

Durch Verhandlungen, Schlichtung oder Arbeitskampf

Weg 1: Verhandlungen — Ziel?

Einigung auf Tarifvertrag

Weg 2: Schlichtung — Zweck?

Konfliktlösung durch neutralen Schlichter

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