Lernzettel: Eisenbahnbetrieb und Sicherheitsregeln

Kursübersicht

  1. Dienstfähigkeit und persönliche Voraussetzungen
  2. Kommunikation und Meldungen
  3. Arbeitsschutz im Gleisbereich
  4. Zugvorbereitung und Wagenpapiere
  5. Fahrordnung und Streckeninfrastruktur
  6. Zugpersonal und Abfahrt
  7. Zugfahrt und Fahrplanangaben
  8. Sperrfahrten und Baugleis
  9. Befehle und Fahrplan-Mitteilungen
  10. Betriebsstörungen und Sonderfahrten
  11. Befehle und Fahrplanmitteilungen
  12. Besondere Zugfahrten
  13. Unzulässige Vorbeifahrt und Erkundung
  14. Fahrzeug- und Streckenunregelmäßigkeiten
  15. Zugtrennung und Zurücksetzen
  16. Gefahr und Bahnübergänge
  17. Bremsen und technische Störungen
  18. PZB und Zugbeeinflussung

1. Dienstfähigkeit und persönliche Voraussetzungen

★ Unbedingt können

📌 Ein Dienst darf nur an einen dienstfähigen Ablöser übergeben werden; bei offensichtlicher Nicht-Dienstfähigkeit durch Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder Müdigkeit ist die Übergabe zu verweigern und die auftraggebende Stelle zu informieren.

📌 Tätigkeiten dürfen nur mit Berechtigung und Auftrag verrichtet werden; Auszubildende arbeiten nur unter Aufsicht und Verantwortung, neue Tätigkeiten erst nach Arbeitsschutzunterweisung und Übertragungen nur nach EVU-Regelungen.

Ergänzungen

  • Die persönliche Ausrüstung umfasst:
    • amtlichen Lichtbildausweis
    • Dienstausweis oder Legitimation
    • Tf-Führerschein mit Zusatzbescheinigung
    • Uhr, Vierkantschlüssel und Fahrzeugschlüssel
    • Diensthandy, Handleuchte, DB-21-Schlüssel und Kreuzbart
    • Streckenbuch und örtliche Vorschriften
    • Fahrplan und La
    • Beförderungspapiere bei Gefahrgut

📌 Bei Abweichungen gelten insbesondere Streckenbuch, Fahrplan- oder Beförderungsanordnung, BetrA, La und Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Strecken; das Streckenbuch enthält bei Neigungen über 2,5 ‰ die maßgebende Neigung und ergänzende Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz.

Eselsbrücke

Dienstfähig übergeben, nicht erkennbar beeinträchtigt übergeben

2. Kommunikation und Meldungen

★ Unbedingt können

  • Bei Gefahr ist sofort zu handeln, ohne eine Meldung zu wiederholen; bei gewöhnlichen Aufträgen und Meldungen wird der wesentliche Inhalt mit „Ich wiederhole“ bestätigt, und bei einseitigen Verbindungen wird ein Auftrag zweimal gegeben.

📌 Zug- und Rangierfunk haben Vorrang vor Mobilfunk; Mobilfunk ist nur für dienstlich erforderliche Gespräche zulässig und darf beim Rangieren anstelle der Signale Ra 1 bis Ra 5 verwendet werden.

Ergänzungen

📌 Der Standort ist immer genau mit Betriebsstelle, Gleis, Kilometer oder Signal zu nennen, und ein anderer Mitarbeiter darf Aufträge nur einzeln und zur sofortigen Ausführung übermitteln.

📌 Elektronische Endgeräte dürfen nur für vom EVU zugelassene Zwecke verwendet werden; elektronischer Fahrplan und La müssen vor der Abfahrt oder beim Halten geöffnet werden.

Eselsbrücke

Sicherheitskritische Meldung sofort, gewöhnlicher Auftrag wiederholen

3. Arbeitsschutz im Gleisbereich

Wesentliche Punkte

📌 Bei Zielkonflikten sind Sicherheit, Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit in dieser Reihenfolge einzuhalten.

📌 Gleise dürfen nur betreten werden, wenn die Aufgabe dies zwingend erfordert; im Gleisbereich ist mindestens Warnkleidung zu tragen, die nicht durch einen Rucksack verdeckt werden darf.

  • Zu stehenden Fahrzeugen ist mindestens 2 m Abstand zu halten, und bei weniger als 5 m Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist das Durchgehen verboten.

  • Gleise sind gerade und rechtwinklig zu überqueren, Weichen und Kreuzungen möglichst zu vermeiden, vor dem Überqueren ist nach beiden Seiten zu schauen und vor herannahenden Zügen darf nicht überquert werden.

  • Für bahntechnisch unterwiesene Personen beträgt der Schutzabstand zur Oberleitung bei 15 kV oder 25 kV 1,5 m und zur seitlichen Stromschiene bis 1,5 kV 1,0 m.

Eselsbrücke

Sicherheit vor Pünktlichkeit vor Wirtschaftlichkeit

4. Zugvorbereitung und Wagenpapiere

★ Unbedingt können

📌 Der Zugführer führt grundsätzlich die Wagenliste; bei einem Wagenzug über 800 t oder bei weniger als 90 % gebremsten Achsen ist sie zu führen, sofern keine genannte Ausnahme wie Dauerbremszettel, vollständige Displayangaben oder ein EDV-Ersatz greift.

  • Ein Zug ist vorbereitet, wenn er ordnungsgemäß gekuppelt, wagentechnisch behandelt und erforderlichenfalls gebremst ist, der Bremszettel und die Signale vorliegen, Festlegemittel entfernt sowie Bremsen gelöst sind, Türen und Ladeprozesse abgeschlossen und die erforderlichen Papiere vorhanden sind.

📌 Bei Gefahrgut müssen die Beförderungspapiere vor der Abfahrt an die auftraggebende Stelle übermittelt werden, sofern sie nicht bereits von dort bereitgestellt wurden, und sie müssen bei der Zugvorbereitung an der Spitze vorhanden sein.

Ergänzungen

  • In der Wagenliste werden Gewichte auf volle Summen gerundet, wobei Bruchteile unter 500 kg entfallen und Bruchteile ab 500 kg aufgerundet werden; die LüP wird auf eine Dezimalstelle aufgerundet.

Eselsbrücke

Kuppeln – Bremsen – Papiere – Melden

5. Fahrordnung und Streckeninfrastruktur

Schlüsselkonzepte & Definitionen

  • Anschließender Weichenbereich : beginnt am Signal, das die Fahrt zugelassen hat, und endet am nächsten Hauptsignal oder am gewöhnlichen Halteplatz davor beziehungsweise bei Ausfahrtsignalen, Abzweigen oder Anschlussstellen an der letzten Weiche im Fahrweg

Wesentliche Punkte

📌 Weichen und Gleissperren mit Grundstellung müssen in Grundstellung stehen, außer sie werden gerade in einer anderen Stellung gebraucht; nach der Benutzung sind sie zurückzustellen und unter Fahrzeugen dürfen sie nicht umgestellt werden.

  • Auf zweigleisigen Strecken wird in der Regel rechts in gewöhnlicher Fahrtrichtung gefahren; bei der Einfahrt in Bahnhöfe kann das Regelgleis links liegen, und bei mehreren Strecken gleicher Fahrtrichtung legt der Fahrplan das zu nutzende Gleis fest.

📌 Ein Tf ohne Streckenkenntnis muss mit einem streckenkundigen Tb fahren oder darf auf Weisung der auftraggebenden Stelle fahren, sofern das Streckenbuch dies nicht verbietet; ohne Tb gelten höchstens 100 km/h auf Hauptbahnen und 40 km/h auf Nebenbahnen.

Eselsbrücke

Grundstellung halten, nur zur Nutzung umstellen

6. Zugpersonal und Abfahrt

★ Unbedingt können

📌 Ein Zug darf grundsätzlich nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters abfahren; diese kann unter anderem durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Zs 1, Zs 7, Zs 8, bestimmte Befehle, Kennlicht oder einen zulässigen mündlichen Auftrag erteilt werden.

📌 Ein Zug ist abfahrbereit, wenn er vorbereitet ist, Be- und Entladung sowie Ver- und Entsorgung beendet sind, Außentüren geschlossen sind und zusätzliche Bedingungen erfüllt sind; der Zugführer muss dies feststellen.

  • Bei der Abfahrt müssen Bremse, erforderliche Zustimmung, Fahrerlaubnis, Abfahrbereitschaft, erforderlicher Abfahrauftrag und geschlossene Außentüren gegeben sein; außerdem sind die Vorgänge am Zug bis zum Anrollen zu beobachten.

Ergänzungen

  • Bei Güterzügen ist eine Anfahrprobe nach erstmaliger Zugbildung oder Abstellung grundsätzlich Pflicht; dabei wird mit geringstmöglicher Zugkraft angefahren, bei etwa Schrittgeschwindigkeit abgeschaltet und der Zug muss zweimal auffahren.

Eselsbrücke

Zustimmung – Abfahrbereitschaft – Abfahrauftrag – Abfahrt

7. Zugfahrt und Fahrplanangaben

★ Unbedingt können

📌 Die zulässige Geschwindigkeit des Zuges ist stets die niedrigste angegebene Geschwindigkeit aus Fahrplan, La, Signal, besonderen Betriebsverhältnissen, Unregelmäßigkeit, Befehl oder Führerraumanzeige.

📌 Das Abstellen von Zügen oder Zugteilen ist dem Fahrdienstleiter zu melden; der Tf ist für Abstellen und Sichern verantwortlich, während andere Mitarbeiter die Ausführung dem Tf bestätigen müssen.

Ergänzungen

  • Die Fahrplanangaben umfassen unter anderem Zugnummer, arbeitendes Triebfahrzeug, Zuggattung, Verkehrstage, Last, zulässige Zuglänge, Mindestbremshundertstel, Bremsstellung und Vmax.

  • Bei geschobenen Zügen beträgt die Standardgeschwindigkeit 30 km/h, bei einem technisch nicht gesicherten Bahnübergang 20 km/h und im Störungsfall 10 km/h.

Eselsbrücke

Die niedrigste zulässige Geschwindigkeit gilt

8. Sperrfahrten und Baugleis

Schlüsselkonzepte & Definitionen

  • Sperrfahrt : sind unter anderem Rückwärtsbewegungen, Kleinwagenfahrten, Schneeräumfahrten, Anschlussbedienungen und Bedienungen von Awanst in ein gesperrtes Gleis

★ Unbedingt können

📌 Bei einer Sperrfahrt mit unterbrochener Hauptluftleitung sind nach Rücksprache mit dem BZ 20 km/h bis zum nächsten Bahnhof zulässig, wenn die Mindestbremshundertstel festgestellt werden können; andernfalls ist der Zug zu trennen und in zwei Teilen zu fahren.

  • Nach der Rückkehr einer Sperrfahrt ist dem Fahrdienstleiter eine Vollständigkeitsmeldung zu geben; eine Sperrfahrt endet je nach Ausdehnung mit der Meldung, dass alle Fahrzeuge die Strecke verlassen haben oder zurückgekehrt sind.

Ergänzungen

  • Für Sperrfahrten gelten 50 km/h bei gezogener Fahrt, 30 km/h bei geschobener Fahrt, 20 km/h bei geschobener Fahrt an einem technisch nicht gesicherten Bahnübergang und 25 km/h bei Kleinwagenfahrten.

Eselsbrücke

Sperren – vorbereiten – fahren – vollständig zurückmelden

9. Befehle und Fahrplan-Mitteilungen

★ Unbedingt können

📌 Ein Befehl hat Vorrang vor Signalen und Führerraumanzeigen, und es gilt die niedrigste zulässige Geschwindigkeit.

  • Befehle dürfen nur im Stillstand diktiert werden; nach dem Diktat wiederholt der Tf den Inhalt, bei einer Korrektur wird der Vordruck neu ausgefertigt, und nach der Bestätigung mit Datum und Uhrzeit ist der Befehl übermittelt und gültig.

Ergänzungen

📌 Nach Erhalt ist ein Befehl auf richtigen Zug und Standort zu prüfen, bis zur Erledigung im Führerraum sichtbar auszulegen und nach Erledigung durchzukreuzen und wegzulegen.

  • Die eindeutige Kennung eines diktierten Befehls besteht aus Übermittlungscode und Zugnummer.

Eselsbrücke

Der Befehl steht über Signal und Führerraumanzeige

10. Betriebsstörungen und Sonderfahrten

★ Unbedingt können

  • Ist eine Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt, sind Haupt- und Sperrsignale dort ungültig; bei nicht erreichbarem Fahrdienstleiter darf mit höchstens 5 km/h ein- oder ausgefahren werden, während Abzweigstellen weiter befahren werden dürfen.

  • Bei einer unbesetzten Betriebsstelle ist grundsätzlich am Einfahr- oder Blocksignal zu halten und die Weisung des Fahrdienstleiters der unbesetzten Stelle einzuholen; für Durchfahrt, Beginn oder Ende gelten Befehle 95 beziehungsweise Vollständigkeitsmeldungen.

  • Bei einem arbeitsunfähigen Tf, der zugleich Zf ist, ist der Zug anzuhalten und Hilfe anzufordern.

Ergänzungen

📌 Bei einem Halt im Fahrplan darf der Tf bei einem mit „H“ gekennzeichneten Halt ohne Halt durchfahren, wenn Zp 9 oder Befehl 95 dies erlaubt, während ein Fahrplanhalt mit „Muss Halten“ zwingend einzuhalten ist.

11. Befehle und Fahrplanmitteilungen

Wesentliche Punkte

📌 Bis zur Erledigung sind gültige Befehle im Führerraum sichtbar auszulegen, bei Fahrt außerhalb des Führerraums mitzuführen und bei einem Fahrzeug- oder Personalwechsel zu übergeben; erledigte Befehle werden durchkreuzt und weggelegt.

  • 🔄 Die Befehlsübermittlung läuft in dieser Reihenfolge ab: Der Fahrdienstleiter ruft den Triebfahrzeugführer., Der Triebfahrzeugführer nennt Zugnummer und Standort., Der Fahrdienstleiter diktiert die Vordruckdaten und den Inhalt., Der Triebfahrzeugführer fertigt den Vordruck aus und wiederholt ihn., Der Fahrdienstleiter bestätigt mit „richtig“, Datum, Uhrzeit und Abschlussformel.

📌 Eine Fahrplan-Mitteilung wird ausschließlich digital über die Betriebszentrale oder die Führerraumanzeige übermittelt und muss auf Gültigkeit für den eigenen Zug und Laufweg geprüft werden.

Eselsbrücke

Übermitteln – prüfen – verständigen – übergeben – erledigen

12. Besondere Zugfahrten

★ Unbedingt können

  • Bei Nachschieben beträgt die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h bei ungekuppeltem und 80 km/h bei gekuppeltem Schiebe-Triebfahrzeug; bei der Rückfahrt des Schiebe-Triebfahrzeugs gilt 50 km/h.

📌 Beim Nachschieben muss die PZB am Schiebe-Triebfahrzeug und die AFB an allen Triebfahrzeugen ausgeschaltet werden.

  • Beim Nachschieben beträgt die zulässige Druckkraft höchstens 240 kN auf der freien Strecke und 120 kN in Bahnhöfen oder Abzweigstellen; bei ausschließlich Drehgestellwagen besteht keine Beschränkung.

Ergänzungen

📌 Beim Fahren mit Vorspann muss jedes Triebfahrzeug Leistung beitragen, wobei das elektrische Triebfahrzeug den Hauptanteil der Leistung übernimmt.

Eselsbrücke

Nachschieben drückt, Vorspann zieht

13. Unzulässige Vorbeifahrt und Erkundung

★ Unbedingt können

📌 Nach einer unzulässigen Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal oder an einer befehlsgemäßen Haltestelle ist sofort anzuhalten und der Fahrdienstleiter zu verständigen.

Ergänzungen

  • Für die Gleiserkundung sind möglich:
    • Kontrollgänge
    • Fahrten mit Straßenfahrzeugen
    • Posten an Gefahrenstellen
    • Leerreisezugfahrten mit Triebfahrzeugen oder Wendezügen

📌 Bei vereisten Spurrillen und einer Radsatzlast unter 16 t gilt mit Befehl 5 Grund 20 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Eselsbrücke

Vorbeifahrt oder Gefahr → sofort halten und Fahrdienstleiter verständigen

14. Fahrzeug- und Streckenunregelmäßigkeiten

Wesentliche Punkte

  • Bei einer Störung der PZB-Streckeneinrichtung meldet der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter die Lage, einen betroffenen Bahnübergang, die Wirksamkeit der PZB und die gestörte Frequenz 500 Hz, 1000 Hz oder 2000 Hz.

  • Bei einer festen Bremse ist am Hauptsignal zu halten, bei einem Heißläufer ist im Bahnhof zu halten, und ein als „heiß“ gemeldetes Fahrzeug ist mit Vollbremsung anzuhalten.

  • Bei Feuer im Zug ist möglichst außerhalb von Tunneln und Brücken sowie nicht an brandgefährdeten oder schwer zugänglichen Stellen zu halten; brennende Fahrzeuge sollen möglichst auf ein Gleis ohne Oberleitung gefahren werden.

  • Beim Fahren auf Sicht muss so langsam gefahren werden, dass vor einem Hindernis oder Halt zeigenden Signal sofort angehalten werden kann; bei Tag und sichtigem Wetter gilt höchstens 40 km/h, bei Nacht und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h.

15. Zugtrennung und Zurücksetzen

★ Unbedingt können

  • Bei einer Zugtrennung ist der stehenbleibende Zugteil mit Feststellbremsen zu sichern, die rückgelegene Zugmeldestelle zu verständigen, ihre Zustimmung abzuwarten und vor dem Abholen der Zugteile einen Wagenlistenabgleich durchzuführen.

📌 Ein Zug darf nur aus wichtigen Gründen zurückgesetzt werden, wenn die Spitze mit einem Mitarbeiter besetzt, eine Kommunikation möglich und der Fahrdienstleiter über die Bereitschaft informiert ist.

Ergänzungen

  • Beim Zurücksetzen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, wenn der Triebfahrzeugführer nicht an der Spitze ist, und 20 km/h, wenn er an der Spitze ist.

Eselsbrücke

Sichern – melden – Zustimmung – weiterfahren

16. Gefahr und Bahnübergänge

Wesentliche Punkte

  • Ein Nothaltauftrag wird mit Schnellbremsung und Sanden ausgeführt, die Geschwindigkeit wird sofort auf 40 km/h gesenkt, und ohne Durchsage wird bis zur Entwarnung auf Sicht gefahren.

📌 Bei offenen Schranken ist Zp1 zu geben, bei drohendem Zusammenstoß eine Schnellbremsung mit Sanden einzuleiten und der Fahrdienstleiter schnellstmöglich zu verständigen; auf einer zweigleisigen Strecke ist ein Nothaltauftrag abzugeben.

📌 Muss ein Bahnübergang technisch gesichert werden, ist vor dem Bahnübergang anzuhalten, auch wenn er geschlossen ist oder rot blinkt.

  • Bei gefährlichen Stoffen gelten als Sicherheitsabstände 25 m für Klasse 1.4, 300 m für die Klassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6, 20 bis 30 m für Klasse 2, 5 m für die Klassen 3, 4 und 5, 20 m für Klasse 6 sowie 20 m für Klasse 8; für Klasse 7 gilt der Sicherungsplan des EVU.

Eselsbrücke

Gefahr → Nothaltauftrag, Schnellbremsung und Sicherung

17. Bremsen und technische Störungen

★ Unbedingt können

📌 Bei ungenügender Bremswirkung sind erreichbare Handbremsen anzuziehen; wird die Druckluftbremse aus dem Zug betätigt, muss der Triebfahrzeugführer die Bremsung unterstützen.

📌 Bei einer gestörten Pfeifeinrichtung ist die Betriebszentrale zu verständigen und höchstens 80 km/h zu fahren; vor Bahnübergängen mit Pfeifpflicht ist anzuhalten, die Strecke Straße-Schiene zu überblicken und der Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit zu räumen.

Ergänzungen

📌 Bei Ausfall der Führerraumanzeige muss der Zug angehalten und die Betriebszentrale sowie die EVU-Leitstelle verständigt werden; ohne Fahrplan-Mitteilung gilt die Spalte 40 km/h des Ersatzfahrplans.

18. PZB und Zugbeeinflussung

★ Unbedingt können

  • Bei einer PZB-Zwangsbremsung ist sofort der Fahrdienstleiter zu verständigen und gemeinsam zu ermitteln, ob sie an einem Hauptsignal, Sperrsignal, Ne 1, einem 2000-Hz-Orientierungszeichen, einem PZB-Bahnübergang oder an einer anderen Stelle eingetreten ist.

  • Bei einer gestörten PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt signalgeführt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; bei Überwachung auf 100 km/h darf diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden.

  • Vor dem Bewegen eines Triebfahrzeugs ist die Abfahrbereitschaft herzustellen; eigenmächtige Änderungen am Triebfahrzeug sind verboten, Führerraumtüren sind während der Fahrt geschlossen zu halten und die Übergabe ist zu dokumentieren.

  • Beim manuellen Kuppeln werden zuerst Kupplungsbügel und Kupplungsspindel verbunden, danach Bremskupplungen und Luftabsperrhähne angeschlossen beziehungsweise geöffnet und zuletzt die elektrischen Leitungen verbunden; entkuppelt wird in umgekehrter Reihenfolge.

📌 Manuelles Kuppeln und Entkuppeln ist nur im Stillstand und mit persönlicher Schutzausrüstung zulässig; vor elektrischen Arbeiten sind der Stromabnehmer zu senken und der Dieselmotor auszuschalten.

  • 🔄 Die Selbstrettung folgt den vier A:
    1. Anhalten.
    2. Alarmieren.
    3. Ausschalten.
    4. Abwehren.

📌 Stromführende Teile dürfen niemals berührt werden, auch wenn die Oberleitung auf der Lok liegt; ein Zug darf erst nach Zustimmung des Notfallmanagers oder einer Fachkraft für Fahrleitungen verlassen werden.

Ergänzungen

  • Bei den Baureihen 212, 202 und 294 erfolgt die PZB-Eingabe je nach Baujahr über I60R oder ER24 und einen Dateneinsteller, während die Baureihen 182, 185, 189 und 193 EBICAB 500/2000 mit Eingabe über das MTD- oder MFD-Display verwenden.

📌 Am Ereignisort müssen Name und ladungsfähige Anschrift den Ermittlungsbehörden immer genannt werden, während gegenüber Presse und Reisenden keine Angaben zu Hergang, Ursachen oder Schuld gemacht werden dürfen.

📌 Als Beschuldigter darf man sich zur Sache nie ohne Anwalt oder Beistand äußern; auch als Zeuge darf eine Aussage verweigert werden, wenn sie zur Selbstbelastung führen könnte.

Eselsbrücke

Streckeneinrichtung dem Fahrdienstleiter, Fahrzeugeinrichtung der Betriebszentrale melden

Übersichtstabellen

Geschwindigkeitsgrenzen bei Störungen

Störung oder SituationGeschwindigkeitBedingung
PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört50 km/hSignalgeführte Fahrt
Pfeifeinrichtung gestört80 km/hZusätzlich besondere Sicherung vor Bü
SiFa oder Fahr-/Stillstandsüberwachung gestört50 km/hBis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird
Fahren auf Sicht40, 15 oder 0–5 km/hAbhängig von Tageszeit und Sichtverhältnissen

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1. Concernant la Dienstfähigkeit und persönliche Voraussetzungen, cochez la (les) proposition(s) exacte(s) :

2. Was bedeutet der Begriff 'Dienstfähigkeit' im Kontext der persönlichen Voraussetzungen für das Zugpersonal?

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Wann darf ein Dienst nicht an einen Ablöser übergeben werden?

Bei offensichtlicher Nicht-Dienstfähigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Müdigkeit.

Dienstfähigkeit Voraussetzung

Nur an dienstfähigen Ablöser übergeben.

Welche Ausrüstung muss ein Triebfahrzeugführer mindestens mitführen?

Amtlicher Lichtbildausweis, Dienstausweis, Führerschein mit Zusatzbescheinigung und weitere vorgeschriebene Gegenstände.

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