★ Unbedingt können
📌 Ein Dienst darf nur an einen dienstfähigen Ablöser übergeben werden; bei offensichtlicher Nicht-Dienstfähigkeit durch Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder Müdigkeit ist die Übergabe zu verweigern und die auftraggebende Stelle zu informieren.
📌 Tätigkeiten dürfen nur mit Berechtigung und Auftrag verrichtet werden; Auszubildende arbeiten nur unter Aufsicht und Verantwortung, neue Tätigkeiten erst nach Arbeitsschutzunterweisung und Übertragungen nur nach EVU-Regelungen.
Ergänzungen
📌 Bei Abweichungen gelten insbesondere Streckenbuch, Fahrplan- oder Beförderungsanordnung, BetrA, La und Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Strecken; das Streckenbuch enthält bei Neigungen über 2,5 ‰ die maßgebende Neigung und ergänzende Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz.
Dienstfähig übergeben, nicht erkennbar beeinträchtigt übergeben
★ Unbedingt können
📌 Zug- und Rangierfunk haben Vorrang vor Mobilfunk; Mobilfunk ist nur für dienstlich erforderliche Gespräche zulässig und darf beim Rangieren anstelle der Signale Ra 1 bis Ra 5 verwendet werden.
Ergänzungen
📌 Der Standort ist immer genau mit Betriebsstelle, Gleis, Kilometer oder Signal zu nennen, und ein anderer Mitarbeiter darf Aufträge nur einzeln und zur sofortigen Ausführung übermitteln.
📌 Elektronische Endgeräte dürfen nur für vom EVU zugelassene Zwecke verwendet werden; elektronischer Fahrplan und La müssen vor der Abfahrt oder beim Halten geöffnet werden.
Sicherheitskritische Meldung sofort, gewöhnlicher Auftrag wiederholen
📌 Bei Zielkonflikten sind Sicherheit, Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit in dieser Reihenfolge einzuhalten.
📌 Gleise dürfen nur betreten werden, wenn die Aufgabe dies zwingend erfordert; im Gleisbereich ist mindestens Warnkleidung zu tragen, die nicht durch einen Rucksack verdeckt werden darf.
Zu stehenden Fahrzeugen ist mindestens 2 m Abstand zu halten, und bei weniger als 5 m Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist das Durchgehen verboten.
Gleise sind gerade und rechtwinklig zu überqueren, Weichen und Kreuzungen möglichst zu vermeiden, vor dem Überqueren ist nach beiden Seiten zu schauen und vor herannahenden Zügen darf nicht überquert werden.
Für bahntechnisch unterwiesene Personen beträgt der Schutzabstand zur Oberleitung bei 15 kV oder 25 kV 1,5 m und zur seitlichen Stromschiene bis 1,5 kV 1,0 m.
Sicherheit vor Pünktlichkeit vor Wirtschaftlichkeit
★ Unbedingt können
📌 Der Zugführer führt grundsätzlich die Wagenliste; bei einem Wagenzug über 800 t oder bei weniger als 90 % gebremsten Achsen ist sie zu führen, sofern keine genannte Ausnahme wie Dauerbremszettel, vollständige Displayangaben oder ein EDV-Ersatz greift.
📌 Bei Gefahrgut müssen die Beförderungspapiere vor der Abfahrt an die auftraggebende Stelle übermittelt werden, sofern sie nicht bereits von dort bereitgestellt wurden, und sie müssen bei der Zugvorbereitung an der Spitze vorhanden sein.
Ergänzungen
Kuppeln – Bremsen – Papiere – Melden
📌 Weichen und Gleissperren mit Grundstellung müssen in Grundstellung stehen, außer sie werden gerade in einer anderen Stellung gebraucht; nach der Benutzung sind sie zurückzustellen und unter Fahrzeugen dürfen sie nicht umgestellt werden.
📌 Ein Tf ohne Streckenkenntnis muss mit einem streckenkundigen Tb fahren oder darf auf Weisung der auftraggebenden Stelle fahren, sofern das Streckenbuch dies nicht verbietet; ohne Tb gelten höchstens 100 km/h auf Hauptbahnen und 40 km/h auf Nebenbahnen.
Grundstellung halten, nur zur Nutzung umstellen
★ Unbedingt können
📌 Ein Zug darf grundsätzlich nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters abfahren; diese kann unter anderem durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Zs 1, Zs 7, Zs 8, bestimmte Befehle, Kennlicht oder einen zulässigen mündlichen Auftrag erteilt werden.
📌 Ein Zug ist abfahrbereit, wenn er vorbereitet ist, Be- und Entladung sowie Ver- und Entsorgung beendet sind, Außentüren geschlossen sind und zusätzliche Bedingungen erfüllt sind; der Zugführer muss dies feststellen.
Ergänzungen
Zustimmung – Abfahrbereitschaft – Abfahrauftrag – Abfahrt
★ Unbedingt können
📌 Die zulässige Geschwindigkeit des Zuges ist stets die niedrigste angegebene Geschwindigkeit aus Fahrplan, La, Signal, besonderen Betriebsverhältnissen, Unregelmäßigkeit, Befehl oder Führerraumanzeige.
📌 Das Abstellen von Zügen oder Zugteilen ist dem Fahrdienstleiter zu melden; der Tf ist für Abstellen und Sichern verantwortlich, während andere Mitarbeiter die Ausführung dem Tf bestätigen müssen.
Ergänzungen
Die Fahrplanangaben umfassen unter anderem Zugnummer, arbeitendes Triebfahrzeug, Zuggattung, Verkehrstage, Last, zulässige Zuglänge, Mindestbremshundertstel, Bremsstellung und Vmax.
Bei geschobenen Zügen beträgt die Standardgeschwindigkeit 30 km/h, bei einem technisch nicht gesicherten Bahnübergang 20 km/h und im Störungsfall 10 km/h.
Die niedrigste zulässige Geschwindigkeit gilt
★ Unbedingt können
📌 Bei einer Sperrfahrt mit unterbrochener Hauptluftleitung sind nach Rücksprache mit dem BZ 20 km/h bis zum nächsten Bahnhof zulässig, wenn die Mindestbremshundertstel festgestellt werden können; andernfalls ist der Zug zu trennen und in zwei Teilen zu fahren.
Ergänzungen
Sperren – vorbereiten – fahren – vollständig zurückmelden
★ Unbedingt können
📌 Ein Befehl hat Vorrang vor Signalen und Führerraumanzeigen, und es gilt die niedrigste zulässige Geschwindigkeit.
Ergänzungen
📌 Nach Erhalt ist ein Befehl auf richtigen Zug und Standort zu prüfen, bis zur Erledigung im Führerraum sichtbar auszulegen und nach Erledigung durchzukreuzen und wegzulegen.
Der Befehl steht über Signal und Führerraumanzeige
★ Unbedingt können
Ist eine Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt, sind Haupt- und Sperrsignale dort ungültig; bei nicht erreichbarem Fahrdienstleiter darf mit höchstens 5 km/h ein- oder ausgefahren werden, während Abzweigstellen weiter befahren werden dürfen.
Bei einer unbesetzten Betriebsstelle ist grundsätzlich am Einfahr- oder Blocksignal zu halten und die Weisung des Fahrdienstleiters der unbesetzten Stelle einzuholen; für Durchfahrt, Beginn oder Ende gelten Befehle 95 beziehungsweise Vollständigkeitsmeldungen.
Bei einem arbeitsunfähigen Tf, der zugleich Zf ist, ist der Zug anzuhalten und Hilfe anzufordern.
Ergänzungen
📌 Bei einem Halt im Fahrplan darf der Tf bei einem mit „H“ gekennzeichneten Halt ohne Halt durchfahren, wenn Zp 9 oder Befehl 95 dies erlaubt, während ein Fahrplanhalt mit „Muss Halten“ zwingend einzuhalten ist.
📌 Bis zur Erledigung sind gültige Befehle im Führerraum sichtbar auszulegen, bei Fahrt außerhalb des Führerraums mitzuführen und bei einem Fahrzeug- oder Personalwechsel zu übergeben; erledigte Befehle werden durchkreuzt und weggelegt.
📌 Eine Fahrplan-Mitteilung wird ausschließlich digital über die Betriebszentrale oder die Führerraumanzeige übermittelt und muss auf Gültigkeit für den eigenen Zug und Laufweg geprüft werden.
Übermitteln – prüfen – verständigen – übergeben – erledigen
★ Unbedingt können
📌 Beim Nachschieben muss die PZB am Schiebe-Triebfahrzeug und die AFB an allen Triebfahrzeugen ausgeschaltet werden.
Ergänzungen
📌 Beim Fahren mit Vorspann muss jedes Triebfahrzeug Leistung beitragen, wobei das elektrische Triebfahrzeug den Hauptanteil der Leistung übernimmt.
Nachschieben drückt, Vorspann zieht
★ Unbedingt können
📌 Nach einer unzulässigen Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal oder an einer befehlsgemäßen Haltestelle ist sofort anzuhalten und der Fahrdienstleiter zu verständigen.
Ergänzungen
📌 Bei vereisten Spurrillen und einer Radsatzlast unter 16 t gilt mit Befehl 5 Grund 20 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Vorbeifahrt oder Gefahr → sofort halten und Fahrdienstleiter verständigen
Bei einer Störung der PZB-Streckeneinrichtung meldet der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter die Lage, einen betroffenen Bahnübergang, die Wirksamkeit der PZB und die gestörte Frequenz 500 Hz, 1000 Hz oder 2000 Hz.
Bei einer festen Bremse ist am Hauptsignal zu halten, bei einem Heißläufer ist im Bahnhof zu halten, und ein als „heiß“ gemeldetes Fahrzeug ist mit Vollbremsung anzuhalten.
Bei Feuer im Zug ist möglichst außerhalb von Tunneln und Brücken sowie nicht an brandgefährdeten oder schwer zugänglichen Stellen zu halten; brennende Fahrzeuge sollen möglichst auf ein Gleis ohne Oberleitung gefahren werden.
Beim Fahren auf Sicht muss so langsam gefahren werden, dass vor einem Hindernis oder Halt zeigenden Signal sofort angehalten werden kann; bei Tag und sichtigem Wetter gilt höchstens 40 km/h, bei Nacht und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h.
★ Unbedingt können
📌 Ein Zug darf nur aus wichtigen Gründen zurückgesetzt werden, wenn die Spitze mit einem Mitarbeiter besetzt, eine Kommunikation möglich und der Fahrdienstleiter über die Bereitschaft informiert ist.
Ergänzungen
Sichern – melden – Zustimmung – weiterfahren
📌 Bei offenen Schranken ist Zp1 zu geben, bei drohendem Zusammenstoß eine Schnellbremsung mit Sanden einzuleiten und der Fahrdienstleiter schnellstmöglich zu verständigen; auf einer zweigleisigen Strecke ist ein Nothaltauftrag abzugeben.
📌 Muss ein Bahnübergang technisch gesichert werden, ist vor dem Bahnübergang anzuhalten, auch wenn er geschlossen ist oder rot blinkt.
Gefahr → Nothaltauftrag, Schnellbremsung und Sicherung
★ Unbedingt können
📌 Bei ungenügender Bremswirkung sind erreichbare Handbremsen anzuziehen; wird die Druckluftbremse aus dem Zug betätigt, muss der Triebfahrzeugführer die Bremsung unterstützen.
📌 Bei einer gestörten Pfeifeinrichtung ist die Betriebszentrale zu verständigen und höchstens 80 km/h zu fahren; vor Bahnübergängen mit Pfeifpflicht ist anzuhalten, die Strecke Straße-Schiene zu überblicken und der Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit zu räumen.
Ergänzungen
📌 Bei Ausfall der Führerraumanzeige muss der Zug angehalten und die Betriebszentrale sowie die EVU-Leitstelle verständigt werden; ohne Fahrplan-Mitteilung gilt die Spalte 40 km/h des Ersatzfahrplans.
★ Unbedingt können
Bei einer PZB-Zwangsbremsung ist sofort der Fahrdienstleiter zu verständigen und gemeinsam zu ermitteln, ob sie an einem Hauptsignal, Sperrsignal, Ne 1, einem 2000-Hz-Orientierungszeichen, einem PZB-Bahnübergang oder an einer anderen Stelle eingetreten ist.
Bei einer gestörten PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt signalgeführt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; bei Überwachung auf 100 km/h darf diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
Vor dem Bewegen eines Triebfahrzeugs ist die Abfahrbereitschaft herzustellen; eigenmächtige Änderungen am Triebfahrzeug sind verboten, Führerraumtüren sind während der Fahrt geschlossen zu halten und die Übergabe ist zu dokumentieren.
Beim manuellen Kuppeln werden zuerst Kupplungsbügel und Kupplungsspindel verbunden, danach Bremskupplungen und Luftabsperrhähne angeschlossen beziehungsweise geöffnet und zuletzt die elektrischen Leitungen verbunden; entkuppelt wird in umgekehrter Reihenfolge.
📌 Manuelles Kuppeln und Entkuppeln ist nur im Stillstand und mit persönlicher Schutzausrüstung zulässig; vor elektrischen Arbeiten sind der Stromabnehmer zu senken und der Dieselmotor auszuschalten.
📌 Stromführende Teile dürfen niemals berührt werden, auch wenn die Oberleitung auf der Lok liegt; ein Zug darf erst nach Zustimmung des Notfallmanagers oder einer Fachkraft für Fahrleitungen verlassen werden.
Ergänzungen
📌 Am Ereignisort müssen Name und ladungsfähige Anschrift den Ermittlungsbehörden immer genannt werden, während gegenüber Presse und Reisenden keine Angaben zu Hergang, Ursachen oder Schuld gemacht werden dürfen.
📌 Als Beschuldigter darf man sich zur Sache nie ohne Anwalt oder Beistand äußern; auch als Zeuge darf eine Aussage verweigert werden, wenn sie zur Selbstbelastung führen könnte.
Streckeneinrichtung dem Fahrdienstleiter, Fahrzeugeinrichtung der Betriebszentrale melden
Geschwindigkeitsgrenzen bei Störungen
| Störung oder Situation | Geschwindigkeit | Bedingung |
|---|---|---|
| PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört | 50 km/h | Signalgeführte Fahrt |
| Pfeifeinrichtung gestört | 80 km/h | Zusätzlich besondere Sicherung vor Bü |
| SiFa oder Fahr-/Stillstandsüberwachung gestört | 50 km/h | Bis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird |
| Fahren auf Sicht | 40, 15 oder 0–5 km/h | Abhängig von Tageszeit und Sichtverhältnissen |
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Wann darf ein Dienst nicht an einen Ablöser übergeben werden?
Bei offensichtlicher Nicht-Dienstfähigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Müdigkeit.
Dienstfähigkeit Voraussetzung
Nur an dienstfähigen Ablöser übergeben.
Welche Ausrüstung muss ein Triebfahrzeugführer mindestens mitführen?
Amtlicher Lichtbildausweis, Dienstausweis, Führerschein mit Zusatzbescheinigung und weitere vorgeschriebene Gegenstände.
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